AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.             Allgemeines

 

  1. Diese AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Einmali Fotografie, Inhaberin Claudia Gromoll (nachfolgend “Fotografin“ genannt) und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
  2. Sie gelten als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht umgehend widerspricht. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen möchte, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären.
  3. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen – zum Beispiel digitale Dateien, Papierbilder, Poster, Leinwände, weitere Printvarianten usw.)



II.           Urheberrecht


  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.
  2. Die von der Fotografin hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.
  3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.
  4. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.
  5. Die Fotografin kann bei der Verwertung der Bilder verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die unterbliebene Namensnennung kann zu einem Schadensersatzanspruch seitens der Fotografin berechtigen.
  6. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über, nachdem die vollständige Bezahlung des Honorars an die Fotografin erfolgt ist.
  7. Die Übertragung der Veröffentlichungsrechte durch den Auftraggeber wird mittels Häkchensetzung an der in der Shootingvereinbarung entsprechenden Stelle vermerkt. Grundlegend kann der Auftraggeber wählen zwischen „ja, anonym“, „ja, gerne mit Verlinkung“ oder „nein“. Ist die Erlaubnis erteilt, gilt diese für die uneingeschränkte Nutzung (Eigenwerbung, Website, Social Media, Flyer, Kundenbeispiele etc.).
  8. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.



III.          Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt


  1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Fahrtaufwandskosten, Übernachtungskosten, Verlängerung der Shootingdauer, Zusatzwünsche, zusätzliche Bilddateien etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen. Gegenüber dem Auftraggeber weist die Fotografin das Honorar aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG ohne Mehrwertsteuer aus.
  2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Paypal.
  3. Die Fotografin ist berechtigt, 14 Tage nach dem Fotoshooting abzurechnen. Die Rechnung ist dann innerhalb von 14 Tagen vom Auftraggeber zu begleichen. Grundlegend erfolgt die Rechnungsstellung nach Fertigstellung des Auftrages.
  4. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die erstellten Fotos Eigentum der Fotografin.



IV.         Haftung


  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung digitalen Dateien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. 
  2. Die Fotografin bewahrt die in der Online-Galerie zur Verfügung gestellten Lichtbildnisse mindestens ein Jahr auf. Sie ist berechtigt, diese nach einem Jahr zu vernichten. 
  3. Die Fotografin ver­wahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr auf­be­wahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.
  4. Die erneute Zusendung von Bildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.



V.         Stornierung, Ausfallhonorar


  1. Bei Stornierung des Auftraggebers auf Grund von Krankheit, hat dieser die Fotografin so schnell wie möglich zu informieren – spätestens jedoch zwei Stunden vor dem Fotoshooting per Anruf, WhatsApp oder E-Mail. Es wird ein neuer Termin abgesprochen. Sollte der Auftraggeber den Termin nicht oder zu spät absagen, werden eine Ausfallgebühr von 50 EUR und ggf. Fahrtkosten erhoben.
  2. Muss die Fotografin den Auftrag aufgrund von Krankheit oder drastischer äußeren Einflüssen (wie z.B. Sturm oder Glatteis) stornieren, so teilt sie dieses dem Auftraggeber ebenfalls spätestens zwei Stunden vor Fotoshootingtermin per Anruf, WhatsApp oder E-Mail mit. Ein neuer Termin wird selbstverständlich angeboten. Eine Entschädigung kann zwischen dem Auftraggeber und der Fotografin abgestimmt werden. Möglich sind z.B. weitere Fotos oder zusätzliche Printausdrucke. Eine Ausfallgebühr steht dem Auftraggeber nicht zu.



VI.         Übermittlung der Lichtbilder


  1. Nach einer Grundvorauswahl der Fotografin, stellt diese dem Auftraggeber die Bildauswahl der schönsten Momente in einer Online-Galerie ("Pixieset") zur Verfügung. Die Anzahl der Bilder richtet sich nach dem ausgewählten Paket. Im Paket ist eine Mindestanzahl der Lichtbilder angegeben.
  2. Die Online-Galerie ist durch ein Passwort geschützt und steht dem Kunden für mindestens drei Monate zur Verfügung. Danach sind die Bilder nicht mehr über "Pixieset" einsehbar und die Galerie wird gelöscht. Innerhalb dieser Zeit sollte der Auftraggeber die Bilder herunterladen und privat speichern.
  3. Grundlegend werden dem Auftraggeber über die Online-Plattform "Pixieset" sämtliche ausgewählte Bilder zur Verfügung gestellt. Sollte eine andere oder zusätzliche Bereitstellung der Lichtbilder seitens des Auftraggebers gewünscht sein, so fallen ggf. Mehrkosten an, welche durch den Auftraggeber zu zahlen sind. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
    USB-Sticks können aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden.



VII.       Daten­schutz


  1. Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.
  2. Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.



VIII.      Bild­bear­beitung


  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen. Dazu zählen auch Umfär­bung in Schwarz-Weiß oder Sepia, nachträgliche Farbänderungen, sowie das Erstellen von Collagen.
  3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Verwendungen von Bildern der Fotografin im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.



IX.         Lieferzeiten und Reklamation


  1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kommen. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten wer­den von der Fotografin mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übernimmt die Fotografin hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über die Fotografin erwor­ben werden.



X.          Schlussbestimmungen


  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.


XI.         Sal­va­torische Klausel


  1. Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.


Die AGB gelten ab dem 01.10.2020

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